Bestandsaufnahme
Welche KI-Dienste werden tatsächlich genutzt? Auswertung von Anmeldungen, Browser-Erweiterungen und Datenverkehr sowie eine kurze anonyme Umfrage im Team zeigen, was im Alltag passiert.
Ziel ist nicht, KI zu bremsen, sondern sie so einzusetzen, dass keine Kunden- oder Geschäftsdaten dort landen, wo sie nicht hingehören.
Welche KI-Dienste werden tatsächlich genutzt? Auswertung von Anmeldungen, Browser-Erweiterungen und Datenverkehr sowie eine kurze anonyme Umfrage im Team zeigen, was im Alltag passiert.
Microsoft 365 Copilot, Copilot Chat mit Unternehmenskonto, ChatGPT in einem Unternehmenstarif, Gemini in Google Workspace oder andere. Wir vergleichen Datenschutzbedingungen, Speicherort, Vertragsgrundlagen und Kosten und empfehlen, was zu Ihrem Bestand passt.
Ein KI-Assistent in Microsoft 365 findet alles, was ein Benutzer lesen darf, auch den vergessenen Ordner mit Gehaltslisten. Vor der Einführung prüfen und bereinigen wir daher Freigaben in SharePoint und OneDrive.
Eine kurze Regelung: welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten nie hinein dürfen, etwa Gesundheitsdaten oder Mandantenakten, wie Ergebnisse geprüft werden und wer bei Fragen hilft.
Sperre nicht freigegebener KI-Dienste oder Hinweise beim Aufruf, DLP-Regeln gegen das Hochladen vertraulicher Inhalte, Kontrolle über Browser-Erweiterungen und App-Einwilligungen.
Kurze Videoschulung zu sinnvoller Nutzung, typischen Fehlern und Datenschutz, mit Teilnahmeliste als Beleg für Ihre Maßnahmen zur KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act.
In wenigen Wochen von „alle machen irgendwas“ zu einer geregelten Nutzung, die das Team gern annimmt.
Erhebung der genutzten KI-Dienste und der Anwendungsfälle, die dem Team wirklich helfen.
Auswahl eines oder zweier freigegebener Werkzeuge, Prüfung von Vertrag und Datenschutz mit Ihrer Rechtsberatung, Bereinigung der Berechtigungen.
Lizenzierung, Einrichtung, Leitplanken und Richtlinie, dann Schulung aller Beschäftigten per Videotermin.
Nach einigen Wochen Auswertung der Nutzung, Anpassung der Regeln und Ergänzung neuer Anwendungsfälle.
Ein Verbot ohne Alternative macht KI-Nutzung nur unsichtbar. Beschäftigte, die einen Chatbot als hilfreich erlebt haben, verzichten nicht darauf, sondern weichen auf private Geräte aus. Ein freigegebenes Werkzeug mit klaren Regeln holt die Nutzung dorthin zurück, wo Sie sie kontrollieren können.
Wer KI-Systeme einsetzt, muss nach Art. 4 dafür sorgen, dass die Beschäftigten über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, angepasst an ihre Aufgaben. Für die übliche Nutzung von Assistenten entstehen darüber hinaus meist keine besonderen Pflichten. Das ändert sich, wenn KI etwa bei Personalentscheidungen eingesetzt wird. Orientierung bietet die KI-Servicestelle der RTR, die rechtliche Bewertung Ihre Rechtsberatung.
Nach den aktuellen Unternehmensbedingungen dieser Anbieter nicht. Das gilt aber nur für Unternehmenstarife mit Anmeldung über das Firmenkonto, nicht für private oder kostenlose Konten. Wir prüfen die Bedingungen des gewählten Werkzeugs vor der Freigabe.
Das ist eine Frage für Ihre Rechtsberatung und hängt von Werkzeug, Vertrag und Zweck ab. Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO, und für Berufsgeheimnisträger gelten zusätzliche Pflichten. Unsere Empfehlung für den Anfang: solche Daten in der Richtlinie ausdrücklich ausschließen und technisch absichern.
Über Anmeldeprotokolle in Entra ID oder Google, Berichte über Cloud-Apps in Defender und den Webfilter der Firewall. Das zeigt keine Inhalte, aber welche Dienste wie oft aufgerufen werden. Wir werten das datenschutzkonform aus.
Erzählen Sie uns, wie in Ihrem Betrieb heute KI genutzt wird. Wir schlagen einen Weg vor, der zu Ihren Daten und Ihrem Team passt.
Ihre Anfrage ist eingegangen
Sie hören spätestens am nächsten Werktag von uns. Haben Sie einen Ausfall gemeldet, der Ihr Team gerade blockiert, kümmern wir uns zuerst darum.
Diese Stadt ist nicht in der Liste. Prüfen Sie die Schreibweise oder wählen Sie die nächstgelegene Landeshauptstadt: Da wir alles per Fernwartung erledigen, ist die Betreuung in jedem Bundesland gleich.